Dank intensiver Verhandlungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und den Kostenträgern konnte die bisherige Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen gesichert werden. Seit dem 1. Juli gilt bundesweit ein einheitlicher Maximal-Personalschlüssel nach § 113c SGB XI, der eine mögliche Absenkung des bisherigen Personals in Pflege und Betreuung in Bayern zur Folge hätte haben können.